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LG Berlin, 03.04.2007 - 27 O 1092/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Berlin, 03.04.2007 - 27 O 1092/06
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz- des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] m.w. Nachw.). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 03.04.2007 - 27 O 1092/06
Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird ( BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] m.w. Nachw.). - BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung
Auszug aus LG Berlin, 03.04.2007 - 27 O 1092/06
Es ist auch nicht ersichtlich, dass jegliche Tatsachengrundlage für die vom Beklagten geäußerte Kritik fehlte (vgl. insoweit BVerfG AfP 2003, 535 ff. [BVerfG 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99] ).